Die Maklerprovision ist die Gebühr, welche ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Immobiliengeschäfts erhält.
Beauftragt der Verkäufer einen Makler, dann muss er mindestens die Hälfte der Provision bezahlen.
Das
gilt dann, wenn der Makler für den Verkäufer Kaufverträge über ein
Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung) oder eine Wohnung vermittelt
und der Käufer ein Verbraucher ist.
Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht geregelt.
Ihr Vorteil bei der Beauftragung unseres Unternehmens:
Die Verkäuferprovision beträgt nur 2,38 % (inkl. MwSt.) aus dem Kaufpreis.
Wir
werden für die Käuferseite ebenso provisionspflichtig als Nachweis-
oder Vermittlungsmakler tätig und erhalten hier eine Provision in
gleicher Höhe (Doppeltätigkeit).